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03.01.2022

Landkreis startet Ast- und Strauchwerkabfuhr

In der Zeit vom 7. Januar bis einschließlich 27. Januar 2022 findet im gesamten Kreisgebiet die erste Ast- und Strauchwerkabfuhr im neuen Jahr statt. Im Rahmen dieser Abfuhr werden auch Tannenbäume von der Entsorgungsfirma abgefahren.

Aus gegebenem Anlass möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb einige Hinweise geben, die bei der Bereitlegung von Ast- und Strauchwerk zu berücksichtigen sind:
Das Ast- und Strauchwerk inklusive der Tannenbäume muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereitgelegt werden. Das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, so Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband bleiben liegen und werden nicht abgefahren“, ergänzt Hauschke.
Die Bündel sind auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen. Größere Tannenbäume bis 1,80 Meter können dazu gelegt werden. Bäume ab 1,80 Meter sind zu kürzen; die beiden Teile können ohne Bündelung bereitgelegt werden.
Abzufahrende Stämme oder Äste dürfen maximal einen Durchmesser von 15 Zentimetern haben. Die Gesamtmenge darf drei Kubikmeter nicht übersteigen.

Sollte Ast- und Strauchwerk trotz der Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb sofort am nächsten Werktag zu informieren, um eine Nachabfuhr zu organisieren.

Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen werden online unter www.awb-ammerland.de bereitgestellt.