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01.08.2022

Masernschutzgesetz: Meldepflicht für Arbeitgeber

Bereits am 1. März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) in Kraft getreten. Danach dürfen die im Gesetz benannten Unternehmen und Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und andere medizinische Einrichtungen keine Personen mehr aufnehmen oder beschäftigen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und über keinen vollständigen Masernimpfschutz, Immunitätsnachweis oder ein Attest über eine medizinische Kontraindikationvorlegen können.

„Die mehrfach verschobene Übergangsfrist für Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in den Einrichtungen und Unternehmen beschäftigt sind oder auch betreut werden, ist seit Ende Juli endgültig abgelaufen. Die betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, diese Personen bei Nichtvorliegen der Nachweise unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden“, erklärt Katharina Gädeken, Sachbearbeiterin im Gesundheitsamt.

Meldungen an das Gesundheitsamt müssen über das vom Land zur Verfügung gestellte digitale Meldeportal „Mebi“ unter www.mebi-niedersachsen.de erfolgen. Diesen verpflichtenden Meldeweg hat der Landkreis Ammerland in Form einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Meldungen finden Sie unter Bekanntmachungen auf der Website. Papiermeldungen oder E-Mails seitens der Einrichtungen werden nicht mehr angenommen.

Nach erfolgter Meldung prüft das Gesundheitsamt die Einzelfälle in einem Verwaltungsverfahren. In letzter Konsequenz sieht das Infektionsschutzgesetz sogar ein mögliches Betretungs- und Beschäftigungsverbot für entsprechenden Personengruppen vor. Die betroffenen Personen können jedoch weiter zur Arbeit gehen, solange noch kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde. Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der geltenden Schulpflicht von dem Betretungsverbot ausgenommen, müssen aber trotzdem unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Für Rückfragen steht Katharina Gädeken im Gesundheitsamt unter 04488 56-5706 oder unter der E-Mail-Adresse masern@ammerland.de zur Verfügung.

Aktuelle Informationen und Hinweise des Landkreises Ammerland werden auf dem Masern-Infoportal unter www.ammerland.de/masern bereitgestellt.