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17.03.2021

Mobile Problemstoffsammlung in Rastede - Standortverlegung in Hahn-Lehmden

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland wird am Sonnabend, dem 27. März die „Mobile Problemstoffsammlung“ in der Gemeinde Rastede durchführen.

Aufgrund von baulichen Maßnahmen kann die Sammlung auf dem Grundstück der Raiffeisenwarengenossenschaft in Hahn-Lehmden „Zur Waage“ zukünftig leider nicht mehr stattfinden. Als Ersatzstandort wurde in Absprache mit der Gemeinde Rastede kurzfristig der Bereich bei der Grundschule Hahn-Lehmden (Wendeweg) festgelegt. Ob dieser Standort jedoch dauerhaft als Ersatzstandort genutzt wer-den kann, bleibt noch zu klären.

Das Schadstoffmobil der Entsorgungsfirma Augustin steht somit zu folgenden Zeiten an verschiedenen Plätzen in der Gemeinde bereit:

  • 08:30 Uhr - 09:30 Uhr Loy (Grundschule Hankhauser Weg)
  • 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Wahnbek (Grundschule Schulstraße)
  • 11:30 Uhr - 12:30 Uhr Hahn-Lehmden (Grundschule, Wendeweg)
  • 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Rastede (Parkplatz Eichendorffstraße / Mühlenstraße)


Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet darum, die Anlieferungen auf das notwendige Maß zu beschränken, um Kontakte sowie eventuell längere Verweilzeiten zu minimieren. „Aufgrund des Abstandsgebotes werden Problemstoffe nicht direkt vom Personal entgegengenommen, auch beim Entladen der Abfälle kann keine Unterstützung angeboten werden. Wir bitten darum, unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten“, so Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Sämtliche Problemstoffe aus Privathaushalten wie Farben, Lacke, Haushaltschemikalien, ölverschmutzte Abfälle oder Medikamente können in haushaltsüblichen Mengen am Sammelfahrzeug der Entsorgungsfirma abgeliefert werden. Auch Elektro- und Elektronikaltgeräte bis Toastergröße sowie Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen, die wegen ihres Schadstoffgehaltes keinesfalls in den Restmüll gelangen dürfen, werden angenommen, jedoch keine Monitore und Lithium-Ionen-Akkus. Die Annahme von Altöl und flüssigen Speisefetten ist grundsätzlich ausgeschlossen.