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04.05.2020

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) - Antragstellung ab sofort wieder möglich

Das Land Niedersachsen hat die Beschränkungen der Förderung über das Programm  „Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)“ gelockert. Für die Region Weser-Ems bedeutet dies, dass die Begrenzungen der Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen auf Kleinstbetriebe und auf das Thema „Digitalisierung“ nun aufgehoben sind.

Über WiN können individuelle Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, die allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Das Programm richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Förderfähig sind auch Online-Kurse der beruflichen Weiterbildung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind ab sofort allerdings reine Sprachkurse.

Der Fördersatz beträgt max. 50 Prozent (max. 25 Euro pro Zeitstunde für Lehrgangsgebühren und max. 19 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben). Bei Onlinekursen sind nur die Lehrgangsgebühren förderfähig. Die Fördersumme muss mind. 1.000 Euro betragen.
Anträge können laufend, jedoch vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, eingereicht werden. Die Weiterbildungsmaßnahme muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 enden.

Für die Förderung zuständige Ansprechpartner erreichen Sie bei der NBank unter der Tel.: 0511 / 30031-333 bzw. per E-Mail: beratung@nbank.de.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite der NBank unter www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/index.jsp.