Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
11.01.2022

Neue Quarantäne-Regelungen

In der Bund-Länder-Konferenz vom 7. Januar 2022 sind neue Regelungen zur Quarantäne beschlossen worden, die das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland wie folgt erläutert: Alle Infizierten und ihre Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne, und zwar unabhängig von der nachgewiesenen Coronavirus-Variante. Es besteht aber die Möglichkeit für Betroffene, sich am siebten Tag mittels zertifiziertem Schnelltest (bevorzugt) oder PCR-Test aus der Quarantäne „freizutesten“. Die angeordnete Quarantäne darf kurzzeitig zu diesem Zweck verlassen werden. Ein negatives Testergebnis ist im Anschluss per E-Mail unter
Q-Ende@ammerland.de an das Gesundheitsamt zu senden.

„Freitestungen erfolgen in den umliegenden Testzentren im Ammerland und werden nicht mehr vom Gesundheitsamt vorgenommen. Ein Test muss von der betroffenen Person selbst organisiert werden. Eine Freitestung ist selbstverständlich nur möglich, sofern keine Symptome vorliegen“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes Elmar Vogelsang. Die Entlassung muss durchs Gesundheitsamt bestätigt werden. Dies erfolgt gebunden an dessen Geschäftszeiten. Geboosterte Personen und Menschen, die in den letzten drei Monaten entweder genesen sind oder vollständig geimpft wurden, müssen nach den derzeitigen Regeln nicht mehr als Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es freie Impftermine gibt. Die Termine sind online buchbar unter www.ammerland.de/impfen

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.