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01.04.2021

Neue Regeln bei der Anwendung von Laser, Licht und Ultraschall außerhalb der Medizin

Der Schutz der Gesundheit vor nichtionisierender Strahlung ist verbessert worden. Die Anwendung von Lasern, starken Lichtquellen, starken elektromagnetischen Feldern sowie von Ultraschall wird strenger geregelt, wenn sie zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt wird. Die neuen Regeln sind festgeschrieben in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) festgeschrieben.

"Intensive Quellen optischer Strahlung wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen kommen in der Kosmetik vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Bisher gab es für diesen Bereich keine spezifischen Regelungen, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen neben Verbrennungen und Narbenbildung auch die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Elmar Vogelsang.

So sind Anbieter ab sofort verpflichtet, dem Landkreis ihre Anlagen anzuzeigen. Formulare sind auf der Landkreis-Website unter www.ammerland.de/ionisierendestrahlung zu finden. Bis zum 31. Dezember 2021 müssen die Betreiber außerdem einen Fachkundenachweis erbringen. Die entsprechenden Unterlagen sind per E-Mail an gesundheitsamt@ammerland.de oder postalisch beim Landkreis Ammerland einzureichen (Gesundheitsamt, Lange Str. 36, 26655 Westerstede).