Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
17.03.2021

Ordnungsamt stellt 21 Verstöße gegen Corona-Verordnung fest

„Bei Kontrollen in Bad Zwischenahn wurden am vergangenen Wochenende 21 Verstöße gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung festgestellt. Am häufigsten waren es Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung“, konstatiert die Leiterin des Ordnungsamtes Kosima Leonhard.

Allerdings sei auch festgestellt worden, dass einige Bekleidungs- und Schuhgeschäfte, deren Geschäfte bekanntermaßen weiterhin geschlossen zu halten sind und nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder nur für die Abholung von Waren geöffnet werden dürfen, nun ihre Waren vor dem Geschäft im Außenbereich positionieren. „Das Anbieten von Waren im Außenbereich stellt einen Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird“, erklärt Kosima Leonhard.

Sie weist darauf hin, dass in der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegt ist, dass Unternehmen im Rahmen der Terminvereinbarung nach § 10 Abs. 1 b S. 3 oder 6 personenbezogene Daten der Kunden zu erheben und bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen haben (zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises). „Demnach sind die Kontaktdaten – Familienname, Vorname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit des vereinbarten Termins – zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen aufzubewahren. Spätestens vier Wochen nach dem Termin sind die Kontaktdaten zu löschen. Verweigern Kunden die Kontaktdatenerhebung oder werden nicht vollständige Daten angegeben, so darf der Zutritt zum Betrieb nicht gewährt werden“, betont Kosima Leonhard die Verantwortung der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler im Ammerland.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.