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18.10.2021

Pflichtumtausch „alter“ Führerscheine – Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

Ob grauer Lappen oder rosa Pappe: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Das geschieht stufenweise: Bis zum Stichtag 19. Januar werden vorerst nur Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern getauscht, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind und noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind. Dazu erhalten die Betroffenen dieser Geburtsjahrgänge bald ein Informationsschreiben der Führerscheinstelle. Für die nächstjüngeren Jahrgänge enden die Fristen nach Alter gestaffelt in den nachfolgenden Jahren.

Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, weist darauf hin, dass der Umtausch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis hat: „Sie erhalten lediglich ein neues Dokument, den Kartenführerschein, der eine EU-einheitliche Geltungsdauer von 15 Jahren hat. Eine erneute Fahrprüfung muss dafür nicht abgelegt werden.“ Sie bat darum, beim Pflichtumtausch an alle notwendigen Unterlagen zu denken: aktueller Führerschein, gültiges Ausweisdokument, aktuelles biometrisches Lichtbild und die Gebühr in Höhe von 30,40 Euro. Zusätzlich wird eine Karteikartenabschrift benötigt, sofern der derzeitige Führerschein nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt ist. Die Karteikartenabschrift ist rechtzeitig telefonisch bei der damals für die Ausstellung zuständigen Behörde zu beantragen.

Die Leiterin des Straßenverkehrsamtes erläutert das Verfahren: „Bitte buchen Sie über die Website des Landkreises Ammerland einen Termin. In der Führerscheinstelle werden Ihre Daten direkt zur Bundesdruckerei übermittelt; nach Fertigstellung wird Ihnen der Führerschein per Post zugestellt.“