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19.10.2022

Pflichtumtausch der Papierführerscheine – Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar: Nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, ihren alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt der verpflichtende Umtausch für die nächstjüngeren Jahrgänge 1959 bis 1964 noch bis zum 19. Januar 2023.

„Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden“, unterstreicht die stellvertretende Leiterin des Straßenverkehrsamtes Lena Schneider. „Warten Sie nicht bis kurz vor dem Ende der Umtauschfrist. Aktuell hat die Führerscheinstelle freie Termine, sodass Sie den Umtausch jetzt kurzfristig erledigen könnten!“

Verstreicht die Umtauschfrist, ist der Führerschein ungültig. „Das ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit. Diese zu riskieren lohnt sich aber nicht. Wir tauschen schließlich lediglich ein Dokument aus. Alle Rechte bleiben bestehen, eine Prüfung oder eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung sind nicht notwendig“, versichert Schneider. Das neue Dokument muss zukünftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Folgende Unterlagen sind beim Pflichtumtausch mitzubringen: alter Führerschein, gültiges Ausweisdokument, ein aktuell erstelltes biometrisches Lichtbild, die Gebühr in Höhe von 30,40 Euro. Sollte der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt worden sein, ist telefonisch eine Karteikartenabschrift der Behörde anzufordern, die den Führerschein nach bestandener Fahrprüfung ausgestellt hat. Der neue Führerschein muss nicht abgeholt werden, sondern wird direkt zugestellt.

Der für den Umtausch notwendige Termin ist über die Website des Landkreises Ammerland buchbar.

Pflichtumtausch der Papierführerscheine
Pflichtumtausch der Papierführerscheine