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08.06.2020

Rückwärtsfahrverbot der Müllabfuhr erfordert Halte- und Parkverbote in Wendehämmern

Das Straßenverkehrsamt hat in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb sowie den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede in verschiedenen Wendeanlagen Halte- und Parkverbote an den jeweiligen Abfuhrtagen angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in den nächsten Tagen von den Gemeinden aufgestellt.

„Die Anordnung der entsprechenden Halte- und Parkverbote ist notwendig geworden, da die eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge die zum Drehen vorgesehenen Wendehämmer wegen der Enge durch dort abgestellte Fahrzeuge in der Vergangenheit oftmals nicht nutzen konnten und infolgedessen die betreffenden Straßen nur rückwärts verlassen konnten, was Gefahren besonders für spielende Kinder und ältere Passanten bedeutete. Aus Sicherheitsgründen sind diese Rückwärtsfahrten nicht mehr erlaubt“, erläuterte der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke. „Deshalb erarbeiten wir derzeit zusammen mit dem beauftragen Entsorgungsunternehmen Lösungen für die rund 450 Straßen, bei denen dieser Sachverhalt vorliegt.“

Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Ammerland, wies in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich nur auf den eigens dafür gekennzeichneten Flächen zulässig ist und keine Ausnahmen erlaubt sind. „Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld geahndet werden“, informierte Meiners.