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23.01.2023

Unterstützung für Unternehmen bei Energiekosten 
Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab.  Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich.

Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.

Fördereckpunkte:

Ziel:
Entlastung von KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedroht sind

Antragsberechtigte:
Rechtlich selbständige KMU (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen
(Explizit nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten, sowie öffentliche Unternehmen.)

Fördergegenstand / Voraussetzungen:
Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, sofern 

  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro (netto) über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen, 
  • der Cashflow oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mind. einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweist 
    (als Cashflow i. S. d. Richtlinie wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes am 30. 11. 2022 gegenüber dem 01.07. 2022 herangezogen), 
  • das Unternehmen versichert, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

Zu beachten:
Entsprechende von einem prüfenden Dritten (SteuerberaterIn oder vergleichbar) bestätigte Belegunterlagen sind der NBank auf Anforderung zu übersenden. Ab einem Förderbetrag von 100.000 Euro ist die Vorlage bestätigter Belegunterunterlagen obligatorisch.

Fördergegenstand /-höhe:
Max. 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, wobei der Förderhöchstbetrag auf max. 500.000 Euro begrenzt ist.

Beihilferechtliche Grundlage:
BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022

Auszahlung der Mittel:

  • Eine Abschlagszahlung i. H. v. 50 % des errechneten Förderbetrags erfolgt nach Antragsprüfung.
  • Die Restzahlung erfolgt nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingegangenen Anträge. (Soweit nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschüsse, um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller zu ermöglichen.)

Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie der Richtlinie sowie den FAQs. Weitere Informationen stehen auf der Website der NBank zur Verfügung.

Einen kurzen Check, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist, finden Sie auf den Seite der NBank.

Ein weiteres Antragsfenster ist im Spätsommer / Herbst 2023 geplant. Dieses soll dann mit angepassten Förderbedingungen umgesetzt werden und sich an Unternehmen richten, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen.