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07.10.2022

Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit steigenden Energiekosten

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Zielgruppe: Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind 

Voraussetzung: Erforderlich ist je nach Förderstufe die Angehörigkeit zu einer Wirtschaftsbranche

  • nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) oder
  • nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens

Förderung: Temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen

Förderzeitraum: 01. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022

Antragsfrist: 31. Dezember 2022

Zu beachten: Das Programm wurde verlängert (ursprüngliche Frist: 30.September 2022)
Die Veröffentlichung der Richtlinienänderung steht noch aus, Antragstellungen sind jedoch bereits möglich (Bewilligung erfolgt erst nach Genehmigung der EU-Kommission).

Nähere Hinweise finden Sie unter Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen

Zielgruppe: Landwirtschaftliche Unternehmen (Details siehe Nummer 4 der Richtlinie)

Förderung: Finanzieller Zuschuss, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln abzumildern, die infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 entstanden sind

Antragsfrist: 31. Oktober 2022

Nähere Hinweise finden Sie unter Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Darlehen) 

Zielgruppe: Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus (durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten)

Förderung: Darlehen für Anschaffungen und laufende Kosten

Antragsfrist: Sonderprogramm ist befristet bis zum 31. Dezember 2022

Nähere Hinweise finden Sie unter KfW-Bank.


Darüber hinaus bestehen für Unternehmen bekanntlich Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen, zum Beispiel:

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Klimaschutzoffensive für Unternehmen 
(Darlehensprogramm der KfW-Bank)

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz 
(keine Förderung, aber Informationen, Qualifizierungen und Hilfestellung für Unternehmen)

Beratungsangebot für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 
(Transformations-/Impulsberatung für KMU)


Aktuell sind außerdem weitere Maßnahmen vorgesehen, unter anderem:

Die Bundesregierung plant einen „Wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“. In diesem Rahmen sollen das oben genannte Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen. Details werden derzeit ausgearbeitet. Voraussichtlich wird der Abwehrschirm in Zukunft jedoch auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen.

Aus Restmitteln des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (circa 1 Milliarde Euro), der den Kulturbereich in der Coronapandemie unterstützt, sollen laut Entlastungspaket der Bundesregierung Hilfen zur Unterstützung des Kultursektors in der Energiekrise zur Verfügung gestellt werden.