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08.11.2016

Verkehrsraum freihalten: Müllgroßbehälter nicht zu früh zur Abfuhr bereitstellen

Müllgroßbehältern dürfen – besonders in den Innenstadtlagen – erst nach Geschäftsschluss am Vorabend bzw. am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden. Verstöße können nach der Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwangsatzung mit Bußgeldern geahndet werden und auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

„Damit die Nutzung des Verkehrsraumes nicht zum Hindernislauf auf den Gehwegen wird und Parkplätze und Einfahrten nicht länger als nötig blockiert werden, dürfen die Müllgefäße nicht schon am Vormittag des Vortages der Abfuhr an der Straße stehen und sie müssen auch zeitnah wieder abgezogen werden", so der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke.

Für weitere Informationen steht der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Telefonnummer 04488/56-2480 zur Verfügung. Die Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebes ist auf der Website des Landkreises Ammerland zu finden.