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13.04.2022

Verkehrssicherheit auf der L 828 – Überholverbot zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn

Der Landkreis Ammerland hat zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn (Jeddeloher Damm - L 828) ein Überholverbot auf dem rund 2,8 Kilometer langen Streckenabschnitt angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in den kommenden Tagen von der Straßenmeisterei Westerstede aufgestellt. Bislang bestand das Verbot nur in Höhe der Gemeindestraßen „Alpenrosenstraße“ und „Schoolstraat“.

„Gerade im Zusammenhang mit Überholmanövern ist es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Deshalb hat die Verkehrskommission des Landkreises Ammerland, der neben Vertretern des Landkreises auch Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland sowie der Gemeinde Edewecht angehören, eine Ausweitung des Überholverbotes entschieden“, teilt Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, mit und fasst zusammen: „Damit soll die Verkehrssicherheit zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn entschieden verbessert werden.“

Das Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen für bestimmte Streckenabschnitte wird weiter möglich sein und durch ein entsprechendes Zusatzzeichen ausgewiesen.