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08.12.2021

Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende März 2022

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben sich auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Demnach werden folgende Instrumente bis Ende März 2022 fortgeführt:

  • Überbrückungshilfe IV
    Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben grundsätzlich bestehen. Folglich müssen Unternehmen weiterhin einen Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.
    Zu beachten ist allerdings, dass die Förderhöhe bei Umsatzausfällen ab 70 % auf max. 90 % der Fixkosten gesenkt wird. (In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von bis zu 100 %.)
    Für die aktuell akut betroffenen Aussteller auf Weihnachtsmärkten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe IV zudem erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
    Die Fristen für die Überbrückungshilfe III Plus sollen verlängert werden.
  • Neustarthilfe Plus
    Über die Neustarthilfe können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Insgesamt ist für den verlängerten Förderzeitraum (Januar bis März 2022) demnach ein Zuschuss von max. 4.500 Euro möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Website: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


Hinweise zu niedersächsischen Corona-Hilfen:

Mit Blick auf die Corona-Hilfen des Landes bzw. in Zuständigkeit des Landes wurden folgende Neuerungen angekündigt:

  • Härtefallhilfen
    Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen (u. a. Überbrückungshilfen) nicht berücksichtigt wurden. Auch für diese Hilfen wird der Förderzeitraum bis Ende März 2022 verlängert.
    Nähere Hinweise: www.haertefallhilfen.de 
  • Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes
    Aufgrund der weiterhin schwierigen Lage für die Gastronomie lässt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das Gaststättenförderprogramm jetzt mit zusätzlichen 55 Millionen Euro wiederaufleben. Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich. Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.
    Da davon ausgegangen wird, dass die zur Verfügung stehenden Mittel i. H. v. 55 Mio. Euro sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt sich nach Öffnung des Antragsportals eine unmittelbare Beantragung der Fördermittel. Alle Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung finden Sie auf der Website der NBank: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index-2.jsp.
  • Aufstockung der Überbrückungshilfe III Plus für Schausteller- und Veranstaltungsbranche
    Des Weiteren plant das Land den Umsatzverlustausgleich in der Schausteller- und Veranstaltungsbranche erneut zu unterstützen. Hierfür werden weitere 25 Mio. Euro aus dem Corona-Sondervermögen des Landes bereitgestellt, mit denen eine Aufstockung der Überbrückungshilfe III Plus des Bundes erfolgen kann. Eine Beantragung der Mittel soll voraussichtlich Anfang 2022 möglich sein.

Nähere Informationen entnehmen Sie bei Interesse der Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei:
www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ernste-lage-auch-in-niedersachsen-erneuteverscharfung-der-corona-regelungen-206190.html.