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23.11.2016

Vogelgrippe (H5N8) breitet sich in Deutschland aus – Neue Eilverordnung am 21.11.2016 in Kraft getreten

Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 18.11.2016 durch die „Verordnung über besondere Schutzregeln in kleinen Geflügelhaltungen" ausgeweitet.

Seit Montag müssen damit selbst Kleinbetriebe und Geflügelhobbyhaltungen zusätzliche Desinfektions- und Hygienemaßnahmen ergreifen, um einen Erregereintrag von Wildvögeln in Nutzgeflügelbestände zu verhindern: Alle indirekten Eintragungswege, wie beispielsweise durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.) müssen berücksichtigt werden. Alle Tierhalter haben jetzt Schutzkleidung zu tragen, müssen Hände sowie Stiefel desinfizieren und dürfen keine Unbefugten mehr in die Ställe lassen. Hunde und Katzen sind vom Geflügel fern zu halten. Bisher gab es derartige Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat dazu für Geflügelhalter unter 0441 57026-444 ein Infotelefon eingerichtet.

Am 08. bzw. 09.11.2016 wurde erstmals die Vogelgrippe in Form der hochpathogenen Variante des Subtyps H5N8 als Todesursache bei verendeten Wildvögeln in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg festgestellt. Mehrere Landkreise in Niedersachsen, so auch der Landkreis Ammerland, ordneten daraufhin auf Grundlage einer Risikobewertung per Allgemeinverfügung an, dass Hausgeflügel einzustallen ist.

Zwischenzeitlich sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein über 200 an H5N8 verendete Wildvögel aufgefunden worden. Darüber hinaus wurde bereits in insgesamt sieben Hausgeflügelhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein der Eintrag von hochpathogenen H5-Viren festgestellt; das Geflügel in den Beständen musste daraufhin auf behördliche Anordnung getötet werden.

Die „Verordnung über besondere Schutzregeln in kleinen Geflügelhaltungen" des BMEL vom 18.11.2016, die aktuelle H5N8-Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes vom 18.11.2016 sowie eine Übersichtskarte über die Aufstallungsgebote in Niedersachsen erhalten Sie auf der Internetseite des LAVES.