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29.12.2020

Vogelgrippe - Landkreis Ammerland ordnet Anschluss-Beobachtungsgebiet an

Der Landkreis Ammerland hat Teile der Gemeinde Edewecht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Vogelgrippe im angrenzenden Landkreis Cloppenburg zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Im sogenannten Anschluss-Beobachtungsgebiet befinden sich 68 Geflügelhalter mit circa 19.700 Tieren. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab dem 30. Dezember 2020 und ist auf unserer Webseite unter Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Aufstallpflicht für Geflügel bleibt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet bestehen.

„In den Gemeinden Garrel und Bösel im Landkreis Cloppenburg ist am 27. Dezember 2020 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die Bestände wurden gesperrt und tierschutzgerecht getötet“, erklärt der Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Jens Holthusen. „In der Folge wird nun das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern als Beobachtungsgebiet festgelegt. Darunter fallen auch Teile der Gemeinde Edewecht.“

Tierhalter im Beobachtungsgebiet haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel anzuzeigen und den Aufforderungen entsprechend der Allgemeinverfügung nachzukommen.

„Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist nach wie vor unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei 70° Celsius über einen Zeitraum von mindestens zwei Minuten - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird“, sagt Thomas Scherbaum, Tierarzt und Sachgebietsleiter Tiergesundheit im Veterinäramt des Landkreises Ammerland.

Weitere Informationen  auf unserer Infoseite zur Vogelgrippe oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen unter https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.