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11.11.2016

Vogelgrippe-Virus (H5N8) in Deutschland nachgewiesen – Landkreis Ammerland ordnet Aufstallung von Geflügel an

Im Rahmen der Risikobewertung ist durch das Veterinär- und Le-bensmittelüberwachungsamt zusammen mit der Behördenleitung des Landkreises Ammerland entschieden worden, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht von Geflügel im ge-samten Landkreisgebiet erforderlich ist. Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, den 13. November 2016 in Kraft.

Das im Landkreis gehaltene Geflügel muss somit nach Auskunft von Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, wie folgt gehalten werden:

  • in geschlossenen Ställen oder
  • unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).

Hintergrund ist, dass in Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg bei mehreren verendeten Wildvögeln die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in Form des Subtyps H5N8 als Todesursache festgestellt wurde. In beiden Fällen wurde zwischenzeitlich durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts die hochpathogene Variante des Virus nachgewiesen, die auch als „Geflügelpest“ bezeichnet wird.

Im Rahmen des aktuellen Wildvogelsterbens – hauptsächlich in der Region um den Bodensee – sind nach Angaben des FLI vor allem Reiherenten, aber auch Möwen und vereinzelt Große Brachvögel von dem Virus betroffen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird seitens des Friedrich-Löffler-Instituts davon ausgegangen, dass in Deutschland ein hohes Risiko besteht, dass H5N8 durch Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in Nutzgeflügelhaltungen getragen wird. Es sind weltweit bisher keine Fälle von H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät Verbrauchern dennoch, Geflügelgerichte gründlich durchzugaren und rohes Geflügelfleisch getrennt von übrigen Lebensmitteln aufzubewahren.

Die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza“ des Landkreises Ammerland und weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter den Verlinkungen in der rechten Randspalte.