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04.03.2021

Vogelgrippe-Virus breitet sich weiter in Niedersachsen aus - Landkreis Ammerland hält an Aufstallungsanordnung für Geflügel fest

Die Stallpflicht für Freilandgeflügel im Landkreis Ammerland bleibt bis auf weiteres in Kraft. Dies wurde vom Veterinäramt in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) sowie dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) entschieden.

Bisher gab es in Niedersachsen 75 Nachweise des Vogelgrippe-Virus bei Wildvögeln in zwanzig Landkreisen. Außerdem wurden seit November des letzten Jahres 37 Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in acht Landkreisen festgestellt. „Allein seit dem 1. März 2021 sind vier Seuchenausbrüche in Puten- und Legehennenhaltungen in Niedersachsen festgestellt worden. Aktuell hat ein Ausbruch in der Gemeinde Bösel direkte Auswirkungen auf den Landkreis Ammerland, da im südlichen Edewecht ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet werden musste“, erklärt Thomas Scherbaum, Tierarzt und Sachgebietsleiter Tiergesundheit im Veterinäramt des Landkreises Ammerland.

Aufgrund von Witterungsschwankungen ist mit einer erhöhten Dynamik von Vogelbewegungen (vor allem Wasservögel und Möwen) zu rechnen. Ebenso begünstigen die klimatischen Bedingungen eine Virusübertragung und -ausbreitung. Daher wird das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln unverändert hoch eingeschätzt. „Eine weitere Ausbreitung gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Deshalb halten wir an der derzeit geltenden Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Ammerland fest“, bestätigt der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Jens Holthusen.

Den Verantwortlichen ist bewusst, dass die Aufstallpflicht mit Belastungen sowohl für die Tiere als auch für Tierhalterinnen und -halter verbunden ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage ist eine andere Entscheidung allerdings nicht möglich. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch das Veterinäramt regelmäßig überprüft und bewertet, um die Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

Beim Umgang mit seuchenverdächtigen und -infizierten Vögeln sollten die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, dem Veterinäramt Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wildvögeln zu melden. Von der Behörde aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Weitere Untersuchungen tragen dazu bei, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um einer weiteren Verschleppung der Erkrankung keinen Vorschub zu leisten.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind zu finden unter www.ammerland.de/vogelgrippe oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen.