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10.11.2021

Vogelgrippe-Virus im Landkreis Cloppenburg nachgewiesen – Landkreis Ammerland ordnet Anschluss-Überwachungszone an

In der Stadt Friesoythe im Landkreis Cloppenburg ist am 10. November 2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Bestand wurde gesperrt und tierschutzgerecht getötet. Der Ausbruch berührt aufgrund der räumlichen Nähe hinsichtlich der Einrichtung einer Anschluss-Überwachungszone (ehemals Anschluss-Bobachtungsgebiet) auch das Gebiet des Landkreises Ammerland.

Auf Grundlage der amtlichen Erkenntnisse wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest nach den bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Cloppenburg eingeleitet. Demzufolge wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern als Überwachungszone festgelegt. Davon sind Teile der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn und Edewecht und der Stadt Westerstede betroffen. In der Überwachungszone befinden sich 125 Geflügelhalter mit circa 50 000 Tieren.

„Tierhalter in der Überwachungszone haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart, ihres Standorts und der verendeten Tiere sowie jede Änderung anzuzeigen. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in noch aus einem Bestand verbracht werden“, so Thomas Scherbaum, Sachgebietsleiter Tiergesundheit des Veterinäramtes des Landkreises Ammerland. „Weiterhin sind alle Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.“

Nach wie vor ist der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei 70° Celsius über einen Zeitraum von mindestens zwei Minuten – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird.

Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, den 11. November 2021 in Kraft.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe erhalten Sie unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.