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12.11.2020

Vogelgrippe-Virus in Deutschland nachgewiesen - Landkreis Ammerland ordnet Aufstallung von Geflügel an

In zahlreichen Landkreisen in Norddeutschland ist bei Wildvögeln die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in Form der Subtypen H5N5 und H5N8 festgestellt worden. Durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wurde die hochpathogene Variante des Virus nachgewiesen, die auch als „Geflügelpest“ bezeichnet wird.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird seitens des FLI davon ausgegangen, dass in Deutschland ein hohes Risiko besteht, dass der Virus durch Kontakte von Wildvögeln mit Nutzgeflügel in Nutzgeflügelhaltungen getragen wird.

Im Rahmen der Risikobewertung ist durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen mit der Behördenleitung des Landkreises Ammerland entschieden worden, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht von Geflügel für das gesamte Landkreisgebiet erforderlich ist. Die Verfügung tritt mit der Veröffentlichung auf der Website am 13. November 2020 in Kraft.

„Uns ist bewusst, dass die Aufstallpflicht mit Belastungen für die Tiere und Tierhalter verbunden ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage ist eine andere Entscheidung allerdings nicht möglich“, beurteilt der Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Jens Holthusen die Lage.

Sämtliche im Landkreis Ammerland gehaltenen Geflügelarten (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sind ab sofort ausschließlich folgendermaßen zu halten:

• in geschlossenen Ställen oder
• unter einer Vorrichtung aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung

Die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza“ des Landkreises Ammerland finden Sie unter Kreisrecht oder Bekanntmachungen.

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