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28.04.2017

Vogelgrippe im Ammerland - Beobachtungsgebiet wird am 30.04.2017 aufgehoben - Aufstallungspflicht für Geflügel wird am 01.05.2017 aufgehoben

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland informiert, dass zum 01.05.2017 die Auf-stallungsverpflichtung für Geflügel aufgehoben wird.

Mehr als 5 Monate bestand die am 11.11.2016 angeordnete Stallpflicht im Landkreis Ammerland als vorbeugende Maßnahme gegen die Vogelgrippe. Seit Anfang April ist bundesweit ein Rückgang der Neuinfektionen bei Wild- und Nutzgeflügel festzustellen. In Niedersachsen wurde das Virus zuletzt am 06.04.2017 im Landkreis Cloppenburg amtlich festgestellt.

„Die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht deckt sich mit den Entscheidungen der angrenzenden geflügelstarken Landkreise Cloppenburg und Oldenburg“, betont Amtsleiterin Susanne Greiner-Fischer.

Weiterhin wird mit Datum vom 30.04.2017 das aufgrund des zweiten Ausbruches der Vogelgrippe in der Gemeinde Edewecht eingerichtete Beobachtungsgebiet aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Geflügel, Geflügelerzeugnisse und Futtermittel wieder sowohl in diese Gebiete als auch aus diesen Gebieten transportiert werden.

Da noch vier Fälle von Vogelgrippe im Landkreis Cloppenburg abschließend untersucht werden müssen, bleiben einige Beobachtungsgebiete im Landkreis Ammerland weiterhin bestehen. Mit einer Aufhebung dieser letzten Restriktionszonen sei in der 19. Kalenderwoche zu rechnen, so Greiner-Fischer.

Eine Übersicht der noch bestehenden Restriktionszonen ist auf www.ammerland.de zu finden.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Vogelgrippe ist ein Übertragungsrisiko über Wildvögel nicht grundsätzlich auszu-schließen. Geflügelhalter sind weiterhin dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben konsequent einzuhalten.