Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel
Im Landkreis Ammerland entfällt ab dem 29. Mai 2021 die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Einzelhandelsgeschäfts testen zu lassen. Da im Landkreis Ammerland an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde, wurde der Wegfall der Testpflicht für den Einzelhandel am 27. Mai 2021 durch Allgemeinverfügung festgestellt.
Diese Allgemeinverfügung entfaltet ab dem 29. Mai 2021 ihre Wirksamkeit. „Damit kann ab Samstag wieder ohne vorherige Testung eingekauft werden“, bestätigt Landrat Jörg Bensberg.
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