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20.01.2017

Weiterer H5N8 Ausbruch im Landkreis Cloppenburg - Restriktionszonen werden verändert - Stallpflicht für Geflügel bleibt bestehen

In der Gemeinde Bösel ist am 19.01.2017 in einem Putenbestand ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der betroffene Betrieb mit rund 25.000 Putenhähnen wurde gesperrt. Die Tiere müssen tierschutzgerecht getötet werden.

Das nunmehr im Landkreis Ammerland einzurichtende Beobachtungsgebiet betrifft Teile der Gemeinde Edewecht. Teilweise überschneidet es sich mit dem Beobachtungsgebiet, das aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest am 25.12.2016 in der Gemeinde Garrel definiert wurde. Im neu festgelegten Beobachtungsgebiet liegen nach derzeitigen Erkenntnissen 29 Hobbygeflügelhaltungen mit insgesamt etwa 340 Geflügeltieren.

Bereits am 12.12.2016 war bei einem in der Samtgemeinde Jümme verendet aufgefundenen Wildvogel H5N8 als Todesursache festgestellt worden. Daraufhin wurden im Landkreis Ammerland ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Diese Restriktionszonen konnten indes – nachdem keine neuen Befunde erhoben wurden – mit Wirkung vom 17.01.2017 aufgehoben werden, erklärte Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Ammerland.

Auch im neuen Jahr sind in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wieder zahlreiche im Landkreis Ammerland aufgefundene tote Wildvögel auf H5N8 untersucht worden. In keinem Fall wurde das Virus als Ursache nachgewiesen. Auch ein Verdacht auf Geflügelpest in einem Hobbygeflügelbestand in der Gemeinde Apen konnte bisher nicht bestätigt werden.

Gerade mit Hinblick auf die zahlreichen Geflügelpestausbrüche in Geflügelbetrieben in den benachbarten Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg in den letzten Wochen wies Greiner-Fischer jedoch erneut ausdrücklich darauf hin, dass die Aufstallpflicht im Landkreis Ammerland, wie auch in allen umliegenden Städten und Landkreisen, bestehen bleibt.