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30.05.2022

Zensus 2022 erfolgreich gestartet: Personenerhebung und Gebäude- und Wohnungszählung

Knapp zwei Wochen nach dem Stichtag des Zensus 2022, dem 15. Mai 2022, haben zahlreiche Ammerländerinnen und Ammerländer an der Befragung bereits teilgenommen. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger von zwei Erhebungen betroffen sind: von der Personenbefragung und von der Gebäude- und Wohnungszählung. Dann sind sie dazu verpflichtet, beide Auskünfte abzugeben.

Die Personenbefragung ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Dafür werden nach statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger von Interviewerinnen und Interviewern besucht und vor Ort befragt. Anschließend erhalten sie einen Fragebogen, den sie eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

Da es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst, ist neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl auch die Gebäude- und Wohnungszählung Bestandteil des Zensus 2022. „Hier findet kein persönliches Interview statt, das Landesamt für Statistik stellt Eigentümerinnen und Eigentümern postalisch ein Anschreiben zu. Es leitet zu einem Online-Fragebogen, der unter Wahrung des Datenschutzes Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote abfragt“, so Julia Thieme, Erhebungsstelle Landkreises. Ammerland. „Wenn Sie zufällig zur Stichprobe gehören und gleichzeitig Eigentum besitzen, könnten Sie also von beiden Erhebungen betroffen sein und sind auch dazu verpflichtet, beide Auskünfte zu erteilen“, unterstreicht ihre Kollegin Henrike Schiller.

Für Fragen und weitere Informationen stehen Julia Thieme und Henrike Schiller unter der Telefonnummer 04488 56-5500 zur Verfügung. Die Erhebungsstelle bestätigt auf Wunsch auch den Namen des Erhebungsbeauftragten, der auf der Terminankündigung zu finden ist.