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03.06.2022

Digitalbonus.Niedersachsen 
Neuaufgelegte Richtlinie - ab dem 22.06.2022 können Anträge gestellt werden

Der Digitalbonus.Niedersachsen sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 Euro bis zu 10.000 Euro für antragsberechtigte Unternehmen vor.

Dabei richtet sich die Förderung an kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks sowie an kleine freiberufliche Planungsbüros des digitalen Bauens mit Sitz in Niedersachsen.

Fördergegenstand:

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind u.a. IKT Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware etc.), Ersatzbeschaffungen, Online-Marketingmaßnahmen, Schulungen sowie Ausgaben für Leasing oder Mieten.

Weitere Fördereckdaten:

  • Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
  • Fördersatz: Max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
  • Fördersumme: Mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
  • Weitere Bedingungen: Kaufpreis über 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes; Nutzungsdauer: mind. ein Jahr; Digitalisierungsfortschritt
  • Antragsfrist: Laufende Antragseinreichung ab dem 22.06.2022 bei der NBank

Nähere Informationen finden Sie auf der NBank-Website
https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html#aufeinenblick.