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31.08.2021

Allgemeinverfügung zur Testung landwirtschaftlicher Betriebe mit temporär beschäftigten Erntehelferinnen und Erntehelfern in Sammelunterkünften wird aufgehoben

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland zur Anordnung von Testungen in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär beschäftigte Erntehelfer und -helferinnen in Sammelunterkünften unterbringen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die genannte Verfügung entfällt vor folgendem Hintergrund: Mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24. August 2021 wurden unter § 13 Abs. 2 entsprechende Regelungen zu Testungen in landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen mit temporär beschäftigte Erntehelferinnen und Erntehelfern in Sammelunterkünften festgelegt. „Insofern bedarf es nicht länger einer gesonderten Regelung für den Landkreis Ammerland per Allgemeinverfügung“, bestätigte der zuständige Dezernent Ingo Rabe.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.