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25.04.2021

Ab Dienstag Ausgangssperren im Ammerland

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat auf seiner Website für den Landkreis Ammerland an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen 7-Tagesinzidenzwert ausgewiesen, der den Schwellenwert von 100 überschritten hat.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt damit ab dem 27. April eine nächtliche Ausgangssperre: von 22 Uhr bis 5 Uhr. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen" geltend machen können - etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur allein.

Es gelten nach wie vor die Regeln einer Hochinzidenzkommune mit strikten Kontaktbeschränkungen, nach denen Angehörige eines Haushalts sich nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Für die weiterführenden Schulen gilt mit wenigen Ausnahmen Distanzunterricht, in Kindergärten und Krippen gibt es nur eine Notbetreuung. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.

"Click & Meet" ist bis zu einer Inzidenz von 150 (RKI-Wert) zulässig.  Ab einer Inzidenz von 100 muss aber ein negativer Corona-Testnachweis vorgelegt werden. Über 150 ist nur ‚Click & Collect’ möglich.

Kontaktloser allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem kontaktloser Sport in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Möglich sind weiterhin Friseurdienstleistungen und nicht-medizinische Fußpflege, sonst sind aber nur noch körpernahe Dienstleistungen erlaubt, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Hier sind FFP2- Masken oder vergleichbare Masken zu tragen; Kundinnen und Kunden benötigen ein maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis. Wenn sie vollständig geimpft sind, entfällt der Test nach 14 Tagen, es ist aber eine Impfbescheinigung vorzulegen.

Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen zukünftig FFP2-Masken getragen werden. Einfache medizinische Masken reichen nicht mehr aus.

Mit dem geänderten Infektionsgesetz ist für alle Rechtsfolgen nur noch der jeweils tagesaktuell veröffentlichte Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts (RKI) maßgeblich. Er ist auf dem Dashbord des RKI nachzulesen.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.