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18.12.2020

Coronavirus - Verbot der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Kurort Bad Zwischenahn

Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Kurort Bad Zwischenahn eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 20. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar 2021, dem Ende der Weihnachtsferien, und umfasst alle Verkaufsstellen, die aufgrund des Kurortprivilegs sonntags grundsätzlich geöffnet sein dürften. Der Landkreis Ammerland behält sich eine Verlängerung dieser Allgemeinverfügung ausdrücklich vor.

„Sonntags geöffnete Verkaufsstellen in Kurorten werden häufig auch von Kundinnen und Kunden, die nicht im Gemeindegebiet wohnhaft sind, als Ziele für tagestouristische Ausflügen genutzt. Insofern sieht sich der Landkreis Ammerland als örtlich zuständige Behörde in der Verpflichtung, ein Sonntagsverkaufsverbot für die Gemeinde Bad Zwischenahn als Kurort zu erlassen, um eine überregionale Weiterverbreitung des Virus zu unterbinden“, begründet Landrat Jörg Bensberg die Entscheidung. 

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.