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08.04.2020

Coronavirus – Verlängerung der Geltungsdauer für nicht in der EU erworbene Fahrerlaubnisse

Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer außerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnis gilt ab sofort für zwölf statt – wie bisher – sechs Monate.

„Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie, insbesondere der Aussetzung von Fahrerlaubnisprüfungen, ist es Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse derzeit unmöglich, ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen“, erklärt Hendrik Lehners, stellvertretender Leiter des Straßenverkehrsamtes. Zudem sei die Prüfung und Erteilung von Einzel-Ausnahmegenehmigungen und die Umschreibung von Fahrerlaubnissen im Kreishaus aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Vor diesem Hintergrund gilt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer außerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnis nun zwölf Monate, erklärt Lehners und nennt als notwendige Voraussetzung für die Verlängerung der Geltungsdauer: „Man muss nachweisen, dass man nach dem 1. Oktober 2019 seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat. “

Nicht betroffen von dieser Regelung sind Inhaber von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.