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14.05.2020

Coronavirus – Verwandtenbesuche zu Himmelfahrt und Pfingsten mit Einschränkungen möglich

Himmelfahrt und Pfingsten stehen vor der Tür – und damit große Bewährungsproben für die Corona-Regeln, die gerade etwas gelockert worden sind.

Gerd Bockhorst, Leiter des Ordnungsamtes erklärt: „Wir befinden uns nach wie vor inmitten einer Pandemie, sodass auch weiterhin Kontaktbeschränkungen gelten. Das heißt, physische Kontakte zu anderen Menschen – ausgenommen jene zu Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes – sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Begegnungen außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn durchgehend ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.“

Unternehmungen wie Spaziergänge, Fahrradausflüge, Bollerwagentouren oder Motorradausfahrten sind nur allein oder gemeinsam mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes möglich. Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind dagegen unabhängig von der Personenzahl untersagt und können mit Bußgeldern geahndet werden.

„Untersagt sind auch große Familientreffen und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten. Verwandtenbesuche dagegen sind eingeschränkt möglich, wenn es sich um Personen aus maximal zwei Haushalten handelt. So kann beispielsweise eine Familie, die in einem Haushalt zusammenlebt, wieder Großeltern besuchen, die ebenfalls zusammen in einem Haushalt leben“, verdeutlicht Bockhorst die Ausnahmen der allgemeinen Beschränkungen.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.