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12.05.2020

Coronavirus – neue Verordnung zur Auflockerung von Auflagen und Kontaktbeschränkungen

In Niedersachsen gelten ab sofort weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen. Die neu aufgelegte „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert auf dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie der Bund-Länder-Beschlussfassung vom 6. Mai 2020.

Eine Lockerung gibt es bei den Kontaktbeschränkungen: Ab sofort dürfen sich wieder Mitglieder aus einem Hausstand mit Personen aus einem anderen Hausstand treffen. Somit ist unter der genannten Voraussetzung auch wieder die Bildung von Fahrgemeinschaften möglich, beispielsweise um Kinder gemeinsam zur Schule zu bringen.

Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés dürfen ab sofort wieder öffnen. Gerd Bockhorst, Leiter des Ordnungsamtes, weist darauf hin, dass dafür strikte Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind: „In den zugelassenen Betrieben müssen die Plätze für Gäste so angeordnet sein, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und zwischen den Personen, soweit diese nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören, konsequent ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Außerdem dürfen nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze gleichzeitig belegt werden. Auch ist ein Speisenangebot in Buffetform nicht zulässig. Das Servicepersonal hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und für den Gast muss die Möglichkeit der Handdesinfektion bestehen. Der Betreiber des Restaurationsbetriebes hat den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Lokals zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, um damit eine etwaige Infektionskette nachvollziehbar zu machen. Ein Gast darf nur bedient werden, wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.“

Anders als in den Medien berichtet, ist der Betrieb in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt – wie in Kneipen oder Bars – nach wie vor verboten.

Bockhorst weist darauf hin, dass bestimmte Freizeitangebote im Freien wie Minigolf, der Kletterwald in Conneforde oder der Bootsverleih am Zwischenahner Meer unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelung ab sofort erlaubt sind.

Nicht durchgesetzt hat sich die Forderung, Sonnenstudios in Abgrenzung von den noch geschlossen zu haltenden Fitnessstudios und Saunen zu öffnen. Nach aktueller Auslegung des Niedersächsischen Sozialministeriums gibt es für Sonnenstudios als „ähnliche Einrichtungen“ keine Ausnahme.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.