Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
30.11.2020

Landkreis Ammerland verlängert Allgemeinverfügung zu Kindertageseinrichtungen mit offenen Betreuungskonzepten beziehungsweise Randzeitenbetreuung

Der Landkreis Ammerland verlängert seine Allgemeinverfügung vom 4. November 2020 zur Beschränkung des Betriebes in Kindertageseinrichtungen mit offenen Betreuungskonzepten und/oder Randzeitenbetreuung. Danach sind Kinder in Kindertageseinrichtungen ausschließlich in festgelegten Gruppen zu betreuen, jeder Gruppe sind bestimmte Räumlichkeiten zuzuordnen und das Personal ist grundsätzlich nur in jeweils derselben Gruppe tätig.

„Wir haben uns entschlossen, die Allgemeinverfügung zu den Kindertagesstätten aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens zu verlängern. Zwar haben sich die Fallzahlen stabilisiert, jedoch sind die Gesundheitsbehörden auch weiterhin mit der Kontaktnachverfolgung am Rande ihrer Kapazitäten“, begründete Landrat Jörg Bensberg die Entscheidung. „Offene oder teiloffene Angebote in Kindertageseinrichtungen sind deshalb auch weiterhin nicht zulässig, um bei Auftreten eines Infektionsfalles die Verhängung von Quarantänemaßnahmen begrenzen zu können und eine Schließung der gesamten Einrichtung zu vermeiden.“
Die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 20. Dezembers 2020 entsprechend der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Der Landkreis Ammerland behält sich jedoch ausdrücklich eine Verlängerung dieser Allgemeinverfügung vor, sofern das Pandemiegeschehen bei Fristende noch nicht kontrollierbar ist.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.