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17.08.2020

Coronavirus – Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten: verpflichtender Kontakt mit Gesundheitsamt und Test

Personen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 besteht, haben sich in jedem Fall sofort beim Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland zu melden. Nach der neuen Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten sind sie verpflichtet, beim Gesundheitsamt ihre Personalien aufnehmen zu lassen sowie Angaben über das von ihnen verlassene Risikogebiet zu machen und beim Hausarzt oder in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentrum (Online-Terminbuchung) einen Corona-Test durchführen zu lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind symptomfreie Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die sich lediglich bis längstens 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, beispielsweise Durchreisende.

„Dieser Test darf bei der Einreise nach Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen oder muss innerhalb 72 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. In dieser Zeitspanne wird der Test kostenlos durchgeführt, vorausgesetzt es liegt ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt wie Flug- oder Bahnticket vor. Danach ist er kostenpflichtig“, erklärt Sonia Zimmermann, stellvertretende Amtsärztin im Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland. Das Ergebnis des Corona-Tests (ärztliches Zeugnis) ist auf Verlangen des Gesundheitsamtes oder einer anderen ermächtigten Stelle schriftlich vorzulegen.

„Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich in häuslicher Quarantäne aufhalten. Sollte das Testergebnis negativ sein, so wird die häusliche Quarantäne grundsätzlich erst nach Vorlage des Negativbefundes beim zuvor informierten Gesundheitsamt aufgehoben. Bei Personen, die bereits einen entspre-chenden Negativbefund vorlegen können, wird nach Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt von diesem entschieden, ob noch eine häusliche Quarantäne notwendig ist“, so die Ärztin weiter. Das Robert-Koch-Institut hat die Risikogebiete auf seiner Homepage definiert und aktualisiert die Seite regelmäßig.

Aber auch Einreisende aus nicht als Risikogebiet definiertem Ausland haben die Möglichkeit einen Test durchführen zu lassen: Sie können sich binnen 72 Stunden nach Einreise beim Hausarzt oder in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentrum kostenfrei testen lassen, sofern ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt wie ein Flug- oder Bahnticket vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Kosten für den Test selbst getragen werden.

Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern steht zwecks Kontaktaufnahme und für weitere Informationen die Corona-Hotline des Landkreises Ammerland zu den üblichen Dienstzeiten der Kreisverwaltung zur Verfügung. Persönliche Besuche im Gesundheitsamt sind nicht möglich, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Testungen nicht durch das Gesundheitsamt vorgenommen werden.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.