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11.05.2022

Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln mit Verkürzung der Isolationsdauer für Infizierte auf fünf Tage

Das Land Niedersachsen hat am vergangenen Wochenende aufgrund der neuen Absonderungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine neue Verordnung veröffentlicht. Künftig beträgt die Isolationsdauer für Personen, die aufgrund eines PCR-Tests nachweislich positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Für Kontaktpersonen (auch innerhalb des entsprechenden Haushalts) entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig.

Das Land Niedersachsen empfiehlt, sich nach Kontakt zu einer infizierten Person für fünf aufeinanderfolgende Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Eine Freitestung – wie bisher verlangt – ist nicht mehr erforderlich. Lediglich für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der fünftägigen Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) gegenüber Ihrem Arbeitgeber verpflichtend.

„Die Quarantäne beginnt am Tag nach dem durchgeführten PCR-Test und endet automatisch nach Ablauf von fünf Tagen. Das Ende der Quarantäne muss nicht mehr durch das Gesundheitsamt bestätigt werden“, versichert Jasmin Guske, die organisatorische Leitung des Team Corona und der Mobilen Impfteams. Aus diesem Grund stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland die Bearbeitung des Postfachs Q-Ende@ammerland.de ein. Entsprechend ist die Kategorie „Freitestung“ im Online-Portal nicht mehr vorhanden.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.