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21.05.2021

Corona-Testpflicht für Erntehelferinnen und -helfer in landwirtschaftlichen Betrieben

Ab dem 24. Mai 2021 gilt in allen landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Ammerland, die temporär beschäftigte Erntehelferinnen und -helfer in Sammelunterkünften unterbringen, eine Testpflicht.

Dazu hat der Landkreis Ammerland eine Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Regelungen enthält: Sämtliche Beschäftigte sind mindestens zweimal pro Woche zu testen. Positive Testergebnisse sind gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Für Beschäftigte, die nachweislich eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, gelten die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Entlassungskriterien aus der Isolierung für die Wiederaufnahme der Arbeit im Betrieb. Ausnahmen von der Testpflicht für genesene und geimpfte Personen sind zu beachten.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.