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11.03.2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt in Niedersachsen am 16. März 2022 in Kraft. Danach dürfen nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nur noch Personen tätig sein, die über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 verfügen, genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

„Ab Mittwoch sind die betroffenen Einrichtungen nach der Regelung des Paragraphen 20a IfSG verpflichtet, unverzüglich alle dort tätige Personen zu melden, die nicht beziehungsweise nicht ausreichend geimpft sind oder deren Impfnachweis oder vorgelegtes ärztliches Attest zu einer medizinischen Kontraindikation zweifelhaft sind“, erklärt Katharina Gädeken, die Verwaltungsleiterin Impfpflicht im Gesundheitsamt.

Meldungen an das Gesundheitsamt müssen über das vom Land zur Verfügung gestellte digitale Meldeportal „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) unter www.mebi-niedersachsen.de erfolgen. Diesen verpflichtenden Meldeweg hat der Landkreis Ammerland in Form einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Meldungen finden Sie unter Bekanntmachungen auf der Website. Papiermeldungen oder E-Mails seitens der Einrichtungen werden nicht angenommen.

Nach erfolgter Meldung prüft das Gesundheitsamt die Einzelfälle in einem Verwaltungsverfahren. In letzter Konsequenz sieht das Infektionsschutzgesetz sogar ein mögliches Betretungsverbot für entsprechende Personengruppen vor. Die betroffenen Personen können jedoch weiter zur Arbeit gehen, solange noch kein ausdrückliches Betretungsverbot ausgesprochen wird.

Für Rückfragen steht Katharina Gädeken im Gesundheitsamt unter 04488 56-5700 oder der E-Mail-Adresse impfpflicht@ammerland.de zur Verfügung.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen zum Coronavirus des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt. 

Informationen zur Corona-Impfung finden Sie unter Impfen im Ammerland.