Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung
Diese Verordnung tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
Chronologie
Allgemeinverfügungen des Landkreises Ammerland
Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Verstöße
Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist am 27. August 2020 in Kraft getreten:
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung -- Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 26. August 2020 (Bußgeldkatalog)
Der Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig - hilfsweise die Polizei.