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30.11.2021

Warnstufe 2 erreicht – 2G-Plus nun auch im Ammerland

Ab Mittwoch gelten verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen im Landkreis Ammerland, da sowohl der landesweite Leitindikator „Hospitalisierung“ als auch der Indikator „Neuinfizierte“ die Grenzwerte zur Warnstufe 2 seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschreitet. Somit hat der Landkreis Ammerland auf Grundlage der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung am 29. November 2021 per Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet festgestellt.

Somit gilt für viele Bereiche ab Mittwoch die Anwendung der 2G-Plus-Regel: Der Zutritt ist nur für Geimpfte und Genesene möglich, die zudem einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen können. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Testzentrum oder Selbsttest unter Aufsicht beziehungsweise ein 48 Stunden alter PCR-Test. Die Test- und Nachweispflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

2G-Plus gilt ab Mittwoch unter anderem bei

• Zusammenkünften im Innenbereich und Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen,
• in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen,
• bei körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Frisörbesuchen,
• in Sportanlagen in geschlossenen Räumen,
• in Kinos, im Theater, in Kultureinrichtungen, Zoos sowie in Clubs und Diskotheken im Innenbereich.

Außerdem ist ab Mittwoch das Tragen von FFP2-Masken in den genannten Bereichen Pflicht, und nach wie vor gilt in den Innenräumen ein Abstand von 1,5 Meter. „Für alle genannten Bereiche bedeutet die Verschärfung darüber hinaus, dass im Außenbereich die 2G-Regel angewendet werden muss. Auf Weihnachtsmärkten gilt – auch im Außenbereich – ab Mittwoch 2G-Plus. Die Einhaltung der Regeln bei Veranstaltungen, in Gastronomiebetrieben, bei Frisören und in Sportstätten wird von uns kontrolliert“, so Kosima Leonhard, Leiterin des Ordnungsamtes.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.