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Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus

Aktuelle Corona-Verordnung

Niedersächsische Corona-Verordnung - gültig ab 1. Oktober 2022

Allgemeine Empfehlungen:

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

  

Fragen zu den aktuellen Coronaregeln beantwortet das Ordungsamt per E-Mail.

Aktuelle Landesregelungen

Landesregelungen in einfacher Sprache

Aktuelle Regelungen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen


Chronologie 


Allgemeinverfügungen des Landkreises

Außer Kraft getretene Allgemeinverfügungen zum Coronavirus

  

Verstöße

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist am 26. November 2020 in Kraft getreten:
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung -- Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 25. November 2020 (Bußgeldkatalog)

Der Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig - hilfsweise die Polizei.