Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus
Aktuelle Corona-Verordnung
Niedersächsische Corona-Verordnung - gültig ab 1. Oktober 2022
Allgemeine Empfehlungen:
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Fragen zu den aktuellen Coronaregeln beantwortet das Ordungsamt per E-Mail.
Aktuelle Landesregelungen
Landesregelungen in einfacher Sprache
Aktuelle Regelungen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen
Allgemeinverfügungen des Landkreises
- Allgemeinverfügung - zur Absonderung von krankheitsverdächtigen, positiv getesteten und Verdachtspersonen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion vom 15. Juni 2022, (89 kB)
- Ergänzende Information zur Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2022, (66 kB)
- Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen, (63 kB)
- Allgemeinverfügung über die Meldung der Personen, die der einrichtungsbezogenen Impflicht gem. § 20a IfSG unterliegen, (66 kB)
- Allgmeinverfügung zur Testung von in der Produktion eingesetzten Personen in Schlacht- und Zerlegebetrieben, (71 kB)
Außer Kraft getretene Allgemeinverfügungen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen
- Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen
- Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 2 im Landkreis Ammerland
- Allgemeinverfügung zur Feststellung des Indikators »Neuinfizierte« von mehr als 50 im Landkreis Ammerland
- Allgemeinverfügung über den Wegfall der Beschränkungen entsprechend der Warnstufe 1 ab dem 24. September 2021
- Allgemeinverfügung zur Feststellung des Zeitpunktes, für den im Landkreis Ammerland die Regelungen der Nds. Corona-VO für die Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 gelten; hier ab dem 3. September 2021
- Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Testung in landwirtschaftlichen Betrieben
- Allgemeinverfügung zur Feststellung des Zeitpunktes, für den im Landkreis Ammerland die Regelungen der Nds. Corona-VO für die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 10 gelten; hier ab dem 12. August 2021
- Allgemeinverfügung - Verlängerung Testung in landwirtschaftlichen Betrieben
- Allgemeinverfügung zur Feststellung des Zeitpunktes, für den im Landkreis Ammerland die Regelungen der Nds. Corona-VO für die Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 10 gelten; hier ab dem 21. Juni 2021
- Allgemeinverfügung zum Wegfall der Testpflicht ab dem 29. Mai 2021
- Allgemeinverfügung zur Testung in landwirtschaftlichen Betrieben
- Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Aufhebung der Maskenpflicht an Örtlichkeiten unter freiem Himmel)
- Allgemeinverfügung zum Außerkrafttreten der Bundesnotbremse
- Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab dem 2. Mai 2021
- Allgemeinverfügung zur Feststellung des Zeitpunktes nach § 1a der Nds. Corona-Verordnung
- Allgemeinverfügung zur Umsetzung als Hochinzidenzkommune - Wirksamkeit und Aufhebung ab dem 24. April 2021
- Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab dem 2. April 2021
- Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Verstöße
Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist am 26. November 2020 in Kraft getreten:
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung -- Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 25. November 2020 (Bußgeldkatalog)
Der Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig - hilfsweise die Polizei.