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27.10.2020

Coronavirus – Maßnahmen des Landkreises Ammerland bei kritischen Inzidenzzahlen

Der Landkreis Ammerland hat auf der Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 22. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie wird mit Veröffentlichung im Internet sofort wirksam.

„Auch wenn wir anders als von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann behauptet für den Landkreis Ammerland bisher wahrlich kein ‚entfesseltes Infektionsgeschehen‘ feststellen konnten, so steigen doch auch bei uns die Zahlen kontinuierlich an. Deshalb ist es erforderlich, bereits frühzeitig die notwendigen Maßnahmen anzuordnen“, so Landrat Jörg Bensberg.

Der maßgebliche Inzidenz-Wert für den Landkreis Ammerland beträgt mit dem heutigen Stand 40, was bedeutet, dass in den letzten sieben Tagen bezogen auf 100 000 Kreiseinwohner 40 Neuinfektionen zu verzeichnen waren. Den Anstieg bei der 7- Tagesinzidenz erläutert der Landrat damit, dass die Zahlen des Wochenendes in der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Tabelle bisher noch nicht eingearbeitet sind. Von Samstag bis Dienstag ist die Anzahl der Corona-Erkrankungen im Ammerland sprunghaft um 30 weitere Fälle angestiegen.

Umso wichtiger ist das Einhalten der Regeln, die das Land in der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht hat. Danach gilt die Aufforderung, „an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. In seiner Allgemeinverfügung hat der Landkreis Ammerland gemeinsam mit seinen Gemeinden und der Stadt Westerstede diese Örtlichkeiten für unseren Landkreis genau definiert. Bei diese Örtlichkeiten handelt es sich um die Peterstraße bis In die Horst, Einmündung zum Hohen Ufer in der Gemeinde Bad Zwischenahn und um die Einkaufspassage Meinardusstraße in der Stadt Westerstede.

Das Tragen der MNB ist ab einer Inzidenzzahl von 35 eine dringende Empfehlung, ab dem Wert 50 gilt ausdrücklich eine Maskenpflicht.

Darüber hinaus wird mit der Allgemeinverfügung angeordnet, dass Veranstaltungen mit sitzendem Publikum mit mehr als 100 Besucherinnen und Besuchern ab einem Inzidenz-Wert von 35 einer vorherigen Zulassung durch den Landkreis Ammerland bedürfen. Bei einem Inzidenzwert von 50 ist die Zahl der zulässigen Besucherinnen und Besucher auf 100 beschränkt.

Aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung müssen ab sofort folgende Regelungen eingehalten werden:

ab einem 7-Tagesinzidenzwert von 35:
• In der Gastronomie gilt für Feiern und Zusammentreffen eine Beschränkung auf 25 Personen.
• Ebenso gilt für die Gastronomie eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr.
• Im Privatbereich dürfen draußen wie in Räumen maximal 15 Personen gemeinsam anwesend sein.

ab einem 7-Tagesinzidenzwert von 50:
• In der Gastronomie gilt neben der Sperrzeit für Feiern und Zusammentreffen eine Beschränkung auf zehn Personen.
• Im Privatbereich dürfen draußen wie in Räumen maximal zehn Personen gemeinsam anwesend sein.

Für alle Rechtsfolgen, sowohl der Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland als auch der Corona-Schutz-Verordnung des Landes, ist der jeweils tagesaktuell veröffentlichte Inzidenzwert des Landesgesundheitsamtes maßgeblich.

„Wir alle haben es in der Hand, die Einschränkungen für das Ammerland auf ein Minimum zu reduzieren. Bitte halten Sie Abstand, meiden Sie unnötige Kontakte, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie eine Alltagsmaske und lüften Sie regelmäßig“, fordert der Landrat die strenge Einhaltung der Regeln.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.