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22.09.2021

Inzidenz im Ammerland sinkt unter 50 – 3G-Regel ab dem 24. September nicht mehr erforderlich

Da im Landkreis Ammerland die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 lag, hat der Landkreis mit einer neuen Allgemeinverfügung Lockerungen ermöglicht. Die einzelnen Lockerungen gelten ab 24. September 2021.

Ab Freitag entfällt somit die bisher verpflichtende 3G-Regelung für die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen, für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Spielbanken und -hallen, für den Besuch von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks sowie Sportanlagen jeglicher Art.

„Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab dem 22. September gilt, erlaubt es Veranstaltern und Betreibern jedoch unabhängig von der Warnstufe, optional die 2G-Regelung für ihre Veranstaltungen oder Betriebe vorzuschreiben. Können Besuchende und Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen, entfallen Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Die Nachweise hat der Veranstalter aktiv einzufordern“, so die Leiterin des Ordnungsamtes Kosima Leonhard.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.