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30.03.2020

Coronavirus – „Warum darf ich am Wochenende nicht zu Papa oder Mama?"

Trotz Kontaktbeschränkungen in Zeiten von Covid-19 sollten Kinder mit beiden Elternteilen in Verbindung bleiben, auch wenn diese getrennt leben. Darauf weist Ansgar Melter, Leiter der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Ammerland, ausdrücklich hin: „Kinder sind ob der derzeitigen Situation mindestens so verunsichert wie die Erwachsenen um sie herum. Darum ist es jetzt besonders wichtig, dass Eltern ihren Kindern Sicherheit und Stabilität vermitteln und gewohnte Strukturen insbesondere die Umgangskontakte möglichst unverändert beibehalten“.

Wie der Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil jetzt gestaltet werden könne, hänge maßgeblich von der eigenen Lebenssituation ab: „Getrennt lebende Eltern sind sich gerade in Umgangsabsprachen häufig uneinig. Beide Elternteile haben unterschiedliche und sicherlich auch berechtigte Sorgen, was den Kontakt zum betroffenen Kind angeht: Sehe ich mein Kind nun mehrere Wochen oder gar Monate nicht mehr? Kommt es vielleicht zu einem vollständigen Kontaktabbruch? Setzte ich andere Menschen in meinem Haushalt einem unnötigen gesundheitlichen Risiko aus, wenn weiterhin persönlicher Kontakt zum anderen Elternteil und dessen Familie besteht? Da beide leiblichen Elternteile zur Kernfamilie eines Kindes gehören, raten wir unbedingt zu einer Aufrechterhaltung des Umgangs mit dem nicht anwesenden Elternteil im gewohnten Rhythmus. Nicht nur unter den derzeitigen Umständen können Treffen auch im Freien stattfinden, vielleicht bei einem Spaziergang im Wald, einer gemeinsamen Radtour, beim Inlineskaten oder auf einer Wiese zum Ballspielen. Nur bei begründeter gesundheitlicher Gefährdung – aktuell bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus, aber ebenso bei jeder anderen akuten ansteckenden Erkrankung – sollte der Umgang natürlich befristet ausgesetzt werden“, unterstreicht der Leiter der Beratungsstelle.

Wenn möglich, sollten Bedenken und Sorgen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern während der Kontaktbeschränkungen mit dem anderen Elternteil besprochen werden, um zu einer von beiden getragenen Lösung zu finden und die Kinder nicht durch unterschiedliche Aussagen zu verunsichern.

Der Leiter der Beratungsstelle hat noch einen Tipp: „Kann kein persönlicher Kontakt stattfinden, empfiehlt es sich, moderne Medien, beispielsweise Videotelefonie, einzusetzen, um den Kontakt zum Kind zu halten und realen Treffen wenigstens nahezukommen. Kleinen Kindern können zum Beispiel per Skype Geschichten vorgelesen werden!“

Ab sofort bietet die Beratungsstelle des Landkreises Ammerland unter der Telefonnummer 04488 56 5900 telefonische Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern an, die sich im Zusammenhang mit den für sich und ihre Familie erschwerten Lebensbedingungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entlasten wollen beziehungsweise Hilfe suchen. Am Telefon wird montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr eine pädagogisch-psychologische Fachkraft für Fragen und Beratung zur Verfügung stehen. Das Angebot gilt nicht nur für eskalierte Krisensituationen in Familien, sondern ausdrücklich auch zur Prävention. Die Beratung kann auch anonym erfolgen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.