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22.04.2021

Landkreis Ammerland Hochinzidenzkommune

Nachdem für den Landkreis Ammerland erneut ein Inzidenzwert über 100 gemeldet wurde und davon auszugehen ist, dass diese Tendenz zunächst anhalten wird, wird der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt. Das bedeutet, dass ab dem 24. April folgende Regelungen gelten:

Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist der Schulbesuch in den weiterführenden Ammerländer Schulen untersagt. Davon ausgenommen ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen. Das Schulbesuchsverbot gilt zudem nicht für die 9. und 10. Schuljahrgänge, soweit an der Schule in diesen Jahrgängen in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind. Zudem ist der Sekundarbereich II ausgenommen, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind.

Ausgenommen vom Schulbesuchsverbot sind im Weiteren die Schuljahrgänge 1 bis 4 und die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten; die Notbetreuung in kleinen Gruppen nach § 13 Abs. 3 Nds. Corona-Verordnung ist gestattet. Der Unterricht, außerschulische Angebote der Ganztagsschule sowie sonstige schulische Veranstaltungen der von der Untersagung ausgenommenen Schuljahrgänge finden grundsätzlich in geteilten Lerngruppen statt.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist untersagt. Hier ist lediglich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen gestattet.

Zudem hat der hohe Inzidenzwert zur Folge, dass für die Großtagespflege ein eingeschränkter Betrieb angeordnet wird.

„Außerdem sind nur noch Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person zulässig. Sportliche Betätigung im Freien und die Nutzung von Sportanlagen sind im Rahmen des Individualsports zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes zulässig. Kultureinrichtungen und Freizeitangebote bleiben – mit Ausnahme von Bibliotheken, Büchereien sowie Zoos, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Botanische Gärten – geschlossen. Für Beherbergungsstätten und Hotels ist wieder eine Verpflegung der Gäste auf den Zimmern vorgesehen“, so Landrat Jörg Bensberg.

„Da unsere Allgemeinverfügung am 24. April wirksam wird und damit erst nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse, die das Terminshopping nach vorhergehender Testung bis zu einer Inzidenz von 150 möglich macht, wird es insoweit nicht zu weiteren Einschränkungen kommen“, begründet der Landrat.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.