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Erneuerbare Energien

Solar- und Gründachpotenzialkataster

Mit dem Solar- und Gründachpotenzialkataster des Landkreises Ammerland können Sie sich online informieren, ob sich das eigene Hausdach für die Installation einer Photovoltaik- beziehungsweise Solaranlage oder auch für eine Bepflanzung eignet.

Das Solarpotenzialkataster zeigt auf, ob und in welchem Umfang ein Dach für eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie geeignet ist – abhängig von der Dachneigung und möglicher Verschattung, beispielsweise durch höhere Gebäude in der Umgebung. Beim Gründachpotenzialkataster wiederum wird die Möglichkeit für die Errichtung von Gründächern angezeigt. Die kostenlosen Onlinedienste zeigen die entsprechende Eignung eines Dachs in farbigen Abstufungen von „nicht geeignet“ über „bedingt geeignet“ und „geeignet“ bis zu „gut geeignet“ an. Beim Solar- und Gründachkataster können Interessierte grobe Planungen hinsichtlich der Anlagen vornehmen und dabei auch einen Stromspeicher oder die Verwendung eines E-Autos angeben. Auch die individuellen Kosten sowie die Wirtschaftlichkeit einer Anlage werden berechnet.

Die Grundlage für die Kataster sind Laserscandaten, die beim Überfliegen des Landkreises zur Bestimmung der Höhe der Gebäude sowie anderer Objekte (beispielsweise Bäume) gesammelt wurden. Basierend darauf können die Einstrahlungen und mögliche Verschattungen berechnet werden, was wiederum eine Einschätzung der entsprechenden Eignung für die Nutzung von Solarenergie oder eine Dachbegrünung ermöglicht.

zum Solar- und Gründachkataster

Windenergie

Die Ressource Wind wird durch Messungen und Modellberechnungen im Ammerland bilanziert und aussagekräftig im Rahmen einer – in der Erstellung befindlichen – Windpotenzialstudie dargestellt.

Auf den für Windenergienutzung geeigneten Flächen haben erste Kartierungen für kollisionsgefährdete Brutvogelarten stattgefunden und Landkreis, Stadt und Gemeinden haben sich im Zuge dessen auf einen gemeinsamen Weg verständigt. Das Land hat zudem mit dem neuen `Wind-an-Land-Gesetz´ den "Turbo gezündet": Nach Vorgaben des Bundes muss Niedersachsen bis Ende 2027 1,7 Prozent und bis Ende 2032 2,2 Prozent seiner Landesfläche in rechtsgültigen Plänen für die Windenergie zur Verfügung gestellt haben. Diese Werte wird das Land an seine Träger der Regionalplanung weitergeben und ermittelt aktuell Verteilungsschlüssel.

Der Landkreis wird den Wert für das Ammerland nach Erhalt vom Land im Frühjahr 2023 prüfen, ob und inwieweit die Kreisverwaltung mit dem aktuellen Stand der kreiseigenen Studie die Vorgaben des Landes erfüllt. Vermutlich werden noch kleinere Überarbeitungen notwendig sein, um die neuen Flächenwerte erfüllen zu können.

zur Windpotenzialanalyse Niedersachsen