FAQ zur Ukraine-Hilfe
Gibt es einen Zuschuss für Menschen, die Vertriebene aufnehmen?
Nein. Die geflüchteten Menschen können aber bei dem für sie zuständigen örtlichen Sozialamt der Stadt oder der Gemeinde Sozialleistungen für ihren Lebensunterhalt beantragen.
Wie funktioniert die Einreise ohne Visum?
Ukrainische Staatsbürger, die einen biometrischen Pass besitzen, können für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage) visumfrei nach Deutschland einreisen und den Aufenthalt aufgrund der Situation in ihrem Heimatland um weitere 90 Tage verlängern. Dazu müssen Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
Wie kann ich meine Familie aus der Ukraine nach Deutschland holen?
Da eine visumfreie Einreise möglich ist, können Ihre Angehörigen auf diesem Wege nach Deutschland einreisen.
Ab wann gilt eine Meldepflicht?
Es besteht eine Meldepflicht bei der Meldebhörde für Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, allerdings gilt die Meldepflicht erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Danach hat sich die betreffende Person unverzüglich bei der für sie zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung ist es auch möglich, sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anzumelden.
Wie bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis?
Die Europäische Union hat sich am 3. März 2022 auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für Ukrainerinnen und Ukrainer in Ländern der EU verständigt . In der Folge wird eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetztes ermöglicht, die durch die zuständigen Ausländerbehörden gewährt werden kann. Die Aufenthaltsdauer beträgt dann zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Darüber hinaus kann sie durch einen EU-Ratsbeschluss noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie maximal drei Jahre umfassen kann. Bevor diese Aufenthaltserlaubnis durch Sie beantragt werden kann, müssen noch praktische Fragen, insbesondere durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, geregelt werden. Hiermit wird in Kürze gerechnet.
Erfüllen Sie schon jetzt die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel zum Familiennachzug, für ein Studium oder eine qualifizierte Arbeit), so können Sie diese auch nach einer visumfreien Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Da es aufgrund der besonderen Umstände derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen, kann eine Aufenthaltserlaubnis – soweit alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – ohne ein erneutes Visumverfahren unmittelbar im Bundesgebiet erteilt werden. Aus diesem Grunde haben sich auch Ausreiseaufforderungen überholt, mit denen Sie möglicherweise zur Nachholung eines Visumsverfahrens in der Ukraine aufgefordert wurden. Bitte nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu unserer Ausländerbehörde auf.
Wo kann man Sozialleistungen beantragen?
Aufgrund einer Gesetzesänderung erhalten ukrainische Staatsangehörige ab 1. Juni 2022 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II). Zuständig für die Leistungsgewährung ist weiterhin die Gemeinde bzw. Stadt. Wer bis zum 31. Mai 2022 leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist, erhält automatisch SGB II-Leistungen. Aufgrund einer Übergangsvorschrift sind die SGB II-Antragsvordrucke aber im Nachhinein auszufüllen.
Informationen zum SGB II-Leistungsumfang und auch die Kontaktdaten der Gemeinen bzw. Stadt
Wann kann man Kindergeld bekommen?
Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:
- Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben.
- Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.
- Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.
Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können auch Kindergeld bekommen. Diese Kinder müssen den Antrag dafür selbst stellen. Voraussetzung ist: Das Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 des Aufenthaltsgesetzes. Eine Arbeitsstelle oder eine bestimmte Aufenthaltsdauer sind nicht notwendig.
Muss ein Asylantrag gestellt werden?
Ukrainische Staatsangehörige können zwar einen Asylantrag stellen; dieser würde aber bei einer Gewährung vorübergehenden Schutzes im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz ruhen (dies ergibt sich aus § 32a Abs. 1 des Asylgesetzes). Asylsuchende, die nicht bei Verwandten oder Bekannten in Niedersachsen wohnen können, werden nach dem üblichen Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht.
Geflüchtete, die bei Verwandten oder Bekannten in Niedersachsen privat unterkommen, können nach Antragsstellung auf Asyl oder Registrierung wieder in diese private Unterkunft zurückkehren, beziehungsweise dorthin reisen. Bitte teilen Sie bei Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen Namen und Adresse der entsprechenden Verwandten oder Bekannten mit.
Für die Dauer des Asylverfahrens erhalten die Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung nach § 63 Asylgesetz und sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe oben zum Punkt „Sozialleistungen“). Zu beachten ist, dass Asylsuchende für bis zu neun Monate (in Aufnahmeeinrichtungen) einem Arbeitsverbot unterliegen und keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden darf. Das weitere aufenthaltsrechtliche Verfahren hängt von der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ab.
Dürfen Ukraine-Vertriebene eine Arbeit aufnehmen?
Während des visumfreien Kurzaufenthalts und dessen Verlängerung darf keine Arbeit aufgenommen werden.
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (siehe oben zum Punkt „Aufenthaltserlaubnis“) möglich wird, soll die Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilen.
Was ist bei der Einreise mit Haustieren zu beachten?
Bei der Einreise von Haustieren aus der Ukraine, ein in Bezug auf die Tollwut nicht gelistetes Drittland, sind besondere Bedingungen zu erfüllen. Von der Beantragung einer Genehmigung vor der Einreise einzelner Tiere von Privatpersonen sieht die Bundesrepublik Deutschland derzeit ab. Die eingereisten Haustiere müssen allerdings trotzdem über einen Heimtierausweis, einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung sowie eine Antikörper-Titer-Bestimmung verfügen.
Nach veterinärfachlichen Einschätzungen wird davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung und -verbreitung durch mitgebrachte Haustiere überaus gering ist. Um die Einhaltung der Einreisebedingungen und den Gesundheitsstatus der Tiere überprüfen zu können, bittet das Veterinäramt die Einreisenden, die einheimischen Kontaktpersonen, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer oder involvierte Organisationen darum, sich im Falle von mitgebrachten Haustieren unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Merkblätter in ukrainischer und russischer Sprache herausgegeben, auf denen die aktuelle Rechtslage dargestellt wird.
Sollten die eingereisten Haustiere nicht die oben angeführten Einreisebedingungen erfüllen, müssen die entsprechenden Maßnahmen unverzüglich nachgeholt werden. Außerdem ist in diesem Fall eine Isolierung der Tiere für eine Dauer von längstens vier Monaten vorgesehen.
Um im Einzelfall die erforderliche Quarantäne für die Tiere bestmöglich umsetzen zu können, bittet das Veterinäramt um die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern: Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Haustier – Hund oder Katze – nach Einreise aus der Ukraine für die Dauer von längstens vier Monaten unter Anweisung des Veterinäramtes in Obhut und Pflege zu nehmen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Tierschutzverein Ammerland. Das Veterinäramt übernimmt dann die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen.
Da sich der Vorstand des Ammerländer Tierschutzvereins bereit erklärt hat, die Kontaktdaten interessierter Unterstützerinnen und Unterstützer zu sammeln, bittet der Landkreis Ammerland darum, Anschrift und Telefonnummer unter buero@tierschutzverein-ammerland.de zu hinterlegen. Die Möglichkeit für eine persönliche Kontaktaufnahme besteht immer mittwochs von 16:00 bis 17:30 Uhr in der Apothekervilla in Westerstede. In dringenden Fällen ist das Büro des Tierschutzvereins auch telefonisch unter 0157-36772634 zu erreichen.
Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine / Реєстраційний формуляр для домашніх тварин з України
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Kontakt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lange Straße 15
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04488 56-1005
04488 56-1008
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