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Wissenswertes über Sperrgut

Zum Sperrgut gehören ausschließlich Gegenstände aus dem Privathaushalt, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit beziehungsweise Größe, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen oder nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Was ist Sperrgut?

  • Sperrgut im herkömmlichen Sinne: zum Beispiel Sofas, Sessel, Stühle, Schränke, Tische, Regale, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Teppiche und Teppichauslegware (kein Kleinschnitt), Koffer, Sanitärkeramik, großes Spielzeug
  • Verwertbares Altmetall aus Haus und Garten: zum Beispiel Regalträger, Schubkarre, Grill, Fahrräder, Maschendraht, Gartengeräte.
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte: zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Fernseher, Hifi-Geräte, Mikrowelle, elektrische Küchengeräte, Computer, Drucker, Staubsauger, Rasenmäher, elektrisches Spielzeug, Freizeitgeräte und Ähnliches
  • Zugelassene kostenpflichtige und angemeldete 150-Liter-Sperrmüllsäcke

Was ist kein Sperrgut?

  • Abfälle aus Bauarbeiten: zum Beispiel Bauschutt, Türen, Fenster, Zargen, Holzgebälk, Paletten, Vertäfelungen, Isoliermaterial
  • Betonpflanzkübel, Betonsockel zum Breispiel von Sonnenschirmhalterung, Wäschepfahl, Schaukel
  • Außenbauholz: zum Beispiel Zäune, Schaukelgestelle, Kleintierställe, Gartenhäuser, Sandkästen, Hütten, Lamellenzäune, Rankgitter, Pflanzkübel
  • Autoteile: zum Beispiel Reifen, Schrottteile, Sitze, Dachträger
  • Wertstoffe wie Pappe, Kartons, Altglas, Großverpackungen
  • schadstoffhaltige Abfälle: zum Beispiel nicht entleerte oder leere Farb-, Lack- oder Ölbehälter.
  • nicht zugelassene Abfallsäcke (ohne Aufschrift "Landkreis Ammerland") oder Kartons mit Müll
  • Baum- oder Wurzelstubben, Stämme

Anlieferung von Sperrgut zur Deponie Mansie

Bei der Selbstanlieferung zur Deponie Mansie ist folgendes unbedingt zu beachten:

  • Sperrgut aus Privathaushaltungen wird nur kostenlos angenommen bei Vorlage der ausgefüllten Sperrgutkarte.
  • Auch hier ist die Menge auf fünf Kubikmeter begrenzt, zuzüglich Metall- und Elektroteile.
  • Direktanlieferungen von Sperrgut, die nicht in Begleitung des Abfallerzeugers, eines Haushaltsangehörigen oder unter Vorlage einer Vollmacht beziehungsweise eines Personalausweises erfolgen, sind in jedem Fall gebührenpflichtig.
  • Sperrmüll von gewerblichen Anlieferern (Hausmeisterdiensten, Hausverwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Container- und LKW-Anlieferungen) sind gebührenpflichtig.
  • Bei Mischladungen (Restabfälle und Sperrgut) sind die Abfälle getrennt voneinander zu halten, sodass eine gesonderte Mengenermittlung der Restabfälle möglich ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, wird die Gesamtmenge als gebührenpflichtig behandelt.


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