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31.03.2020

Corona-Soforthilfen - Neue Richtlinien

Die Richtlinie, die die Corona-Soforthilfen des Landes Niedersachsen derzeit regelt, wird zum 31. März 2020, wieder auslaufen. Sie wird durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Alle bisher gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit.

Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen in zwei Stufen:
   9.000 € mit bis zu 5 Beschäftigten und
15. 000 € mit bis zu 10 Beschäftigten
Die Förderung dient zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (Saldo Einnahmen minus Ausgaben).

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich als Landesförderung an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:
bis 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und
bis 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Sofern Sie bereits einen Antrag auf die Landesförderung nach der alten Richtlinie gestellt haben, wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, Ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank wird Sie dazu in den nächsten Tagen anschreiben und Ihnen diese Möglichkeit eröffnen.

Die neue Antragsstellung soll nach Angaben der NBank im Verlauf der Woche möglich sein.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und  in Kürze auf der Seite der NBank und unter unserer Informationsseite für Unternehmen.