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Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99108047001002

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw bis 3,5 Tonnen sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung sowie der Personalausweis sind bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es muss also mindestens eine dieser Personen mitfahren.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren: 61,70 € zzgl. 8,30 € für jede weitere Begleitperson

Für den Direktversand des Kartenführerscheins nach Hause zum 18. Geburtstag zuzüglich 5,10 Euro.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.