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Abwasser aus Industrie und Gewerbe

An die Reinigung von gewerblichem Abwasser stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen.

Je nach Branche sind in der Abwasserverordnung unterschiedliche Mindestanforderungen an die Abwasserqualität formuliert.

Dabei wird unterschieden nach:

  • Anwendungsbereich
  • allgemeinen Anforderungen
  • Anforderungen an das Abwasser für die Einleitstelle
  • Anforderungen an das Abwasser vor der Vermischung
  • Anforderungen für den Ort des Anfalls
  • Anforderungen für vorhandene Einleitungen

Bei gewerblichen Abwässern werden oftmals auch Abscheideranlagen benötigt, um für die nachfolgende Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlage schädliche Stoffe zu entfernen. Üblich sind zum Beispiel Öl- und Benzinabscheider bei Tankstellen, Waschplätzen und Kfz-Werkstätten oder auch Amalgamabscheider bei Zahnarztpraxen.

Alle Abscheideranlagen müssen sorgfältig geplant, eingebaut, gewartet und betrieben werden. In regelmäßigen Abständen sind diese Anlagen von speziell ausgebildeten Fachleuten (zum Beispiel TÜV, DEKRA, SOG) auf Funktion, Bemessung und baulichen Zustand technisch zu überprüfen.

Der Umfang der betroffenen chemischen Parameter und die jeweils festgesetzten Grenzwerte sind vielschichtig. Gerne sind wir bereit, im Einzelfall weitere Fragen zu beantworten.